24. Juni 2005

Einspeisevergütung für erneuerbare Energien nutzen — Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes

Die CDU-Graf­­schaft will, dass die Gemein­de zukünf­tig Ein­nah­men aus der Ein­spei­sung von Erneu­er­ba­ren Ener­gien in das all­ge­mei­ne Strom­netz erzielt. Die ist jeden­falls Gegen­stand eines Antra­ges, den die Christ­de­mo­kra­ten jetzt für die nächs­te Geein­de­rats­sit­zung gestellt haben. Die Ver­wal­tung soll dem­nach beauf­tragt wer­den, für bestehen­de und zukünf­ti­ge gemein­de­ei­ge­ne Gebäu­de die Nut­zung von Dach- und Wand­flä­chen für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen sowie die Mög­lich­keit der Nut­zung von Erd­wär­me zu prü­fen, so der CDU-Vor­­­si­t­­zen­­de Micha­el Schnei­der. Die Kom­mu­nen müs­sen in die­sen Fra­gen auch Vor­bild­funk­ti­on zei­gen, so die Ansicht der CDU, vor allem, wenn im Gegen­satz zu Wind­kraft­an­la­gen Beein­träch­ti­gun­gen des Land­schafts­bil­des nicht statt­fin­den. Nach Novel­lie­rung des Erneu­er­­ba­­ren-Ener­­gien-Gese­t­­zes (EEG) zum 01.08.2004 wer­den für die Ein­spei­sung von Strom aus Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen sowie aus der Nut­zung von Erd­wär­me attrak­ti­ve Ein­spei­se­ver­gü­tun­gen durch die Strom­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men fest­ge­legt. Wei­ter­hin bestehen För­der­pro­gram­me des Bun­des und der Län­der. Nach Para­graf 78 der rhein­­land-pfäl­­zi­­schen Gemein­de­ord­nung ist das Ver­mö­gen der Gemein­de zudem „wirt­schaft­lich zu ver­wal­ten“, ergänzt der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de im Gemein­de­rat, Die­ter Sei­werth. Daher sei die Prü­fung gebo­ten, inwie­weit durch die Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien und die Ein­nah­me der Ein­spei­se­ver­gü­tung Ein­nah­men für die Gemein­de erzielt wer­den kön­nen. Nach über­schlä­gi­gen Berech­nun­gen erwirt­schaf­ten etwa Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen ca. 9 Pro­zent Ren­di­te im Jahr, so daß selbst bei vol­ler Kre­dit­fi­nan­zie­rung 4 bis 5 Pro­zent Gewinn pro Jahr verbleiben.