Einspeisevergütung für erneuerbare Energien nutzen — Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes
Die CDU-Grafschaft will, dass die Gemeinde zukünftig Einnahmen aus der Einspeisung von Erneuerbaren Energien in das allgemeine Stromnetz erzielt. Die ist jedenfalls Gegenstand eines Antrages, den die Christdemokraten jetzt für die nächste Geeinderatssitzung gestellt haben. Die Verwaltung soll demnach beauftragt werden, für bestehende und zukünftige gemeindeeigene Gebäude die Nutzung von Dach- und Wandflächen für Photovoltaikanlagen sowie die Möglichkeit der Nutzung von Erdwärme zu prüfen, so der CDU-Vorsitzende Michael Schneider. Die Kommunen müssen in diesen Fragen auch Vorbildfunktion zeigen, so die Ansicht der CDU, vor allem, wenn im Gegensatz zu Windkraftanlagen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes nicht stattfinden. Nach Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) zum 01.08.2004 werden für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen sowie aus der Nutzung von Erdwärme attraktive Einspeisevergütungen durch die Stromversorgungsunternehmen festgelegt. Weiterhin bestehen Förderprogramme des Bundes und der Länder. Nach Paragraf 78 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung ist das Vermögen der Gemeinde zudem wirtschaftlich zu verwalten, ergänzt der Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat, Dieter Seiwerth. Daher sei die Prüfung geboten, inwieweit durch die Nutzung erneuerbarer Energien und die Einnahme der Einspeisevergütung Einnahmen für die Gemeinde erzielt werden können. Nach überschlägigen Berechnungen erwirtschaften etwa Photovoltaikanlagen ca. 9 Prozent Rendite im Jahr, so daß selbst bei voller Kreditfinanzierung 4 bis 5 Prozent Gewinn pro Jahr verbleiben.