Mehr Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt — Wilhelm Josef Sebastian (CDU) betont Fortschritte des neuen Gesetzes
Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein grundlegendes Anliegen christdemokratischer Politik durchgesetzt, so der CDU-Bundestagsabgeordnete Wilhelm Josef Sebastian. Wir haben für die vielen engagierten Bürgerinnen und Bürger ein praxisnahes Gemeinnützigkeitsrecht geschaffen. Durch die Entlastung von administrativen Pflichten können ehrenamtlich Tätige sich wieder stärker dem eigentlichen Zweck ihres Engagements widmen. Darüber hinaus haben wir in den Beratungen sowohl die Erhöhung der Übungsleiterpauschale als auch eine höhere Aufwandspauschale für ehrenamtlich Tätige erreicht. Mit diesen rechtlichen Verbesserungen drücken wir unsere große Anerkennung für ehrenamtliches Engagement aus. Das bürgerschaftliche Engagement trage ganz wesentlich zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei, so der Christdemokrat. Die Entlastungen von bürokratischem Aufwand und die finanziellen Anreize kommen mehr als 23 Millionen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute. Der Einnahmeverzicht des Staates ist keine Subvention, sondern eine sinnvolle Investition in den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und wird sich langfristig vielfach auszahlen. Im Einzelnen wurde Folgendes erreicht: Der Übungsleiterfreibetrag wird von 1.848 Euro auf 2.100 Euro angehoben. Dies bedeutet, dass Übungsleiter bis zu 2.100 Euro pro Jahr für ihre Tätigkeit bekommen dürfen, ohne dass von diesem Betrag Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen. Auf Initiative der Union wird eine völlig neue steuerfreie Aufwandspauschale für ehrenamtlich Tätige eingeführt. Mit einem Freibetrag in Höhe von 500 Euro wird pauschal der Aufwand, der den ehrenamtlich tätigen Personen durch ihren Einsatz entsteht, abgegolten. Hiermit leisten wir einen weiteren Beitrag zur Entlastung aller freiwillig Engagierten, der etwa zwei Millionen Menschen zu Gute kommen wird. Die Höchstgrenzen für den Spendenabzug werden auf einheitlich 20 Prozent der Einkünfte angehoben. Bisher waren es, abhängig vom Empfänger, 5 Prozent oder 10 Prozent. Dadurch können Bürgerinnen und Bürger erheblich höhere Spendenbeträge von der Steuer absetzen, als dies bisher der Fall war. Spenden bis 200 Euro können jetzt durch einfachen Bankbeleg nachgewiesen werden. Die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie die so genannte Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen werden von insgesamt 30.678 Euro Einnahmen im Jahr auf 35.000 Euro angehoben. Mit den erreichten Verbesserungen der rechtlichen Bedingungen für bürgerschaftliches Engagement haben wir für die Zukunft eine starke Basis für unsere engagierten Bürgerinnen und Bürger geschaffen, betont Wilhelm Josef Sebastian MdB abschließend.