Seniorentaxi soll Mobilität in der Gemeinde erhöhen — CDU-Grafschaft will Verbesserung der Daseinsvorsorge für ältere Mitbürger
Bei ihrer Haushaltsklausur haben sich die Grafschafter Christdemokraten jetzt mit der Thematik Seniorentaxi befasst. In der Diskussion der Thematik stellte sich für die CDU-Kommunalpolitiker aus Vorstand und Gemeinderatsfraktion schnell heraus, dass die Mobilität von Senioren ein wichtiger Faktor der Lebensqualität im ländlichen Raum ist. Gerade Senioren sind in ihrer Mobilität häufig eingeschränkt und können nicht immer problemlos Haus oder Wohnung zur Abwicklung der täglichen Erfordernisse wie Einkäufe, Besuche beim Arzt, Physiotherapie, Apotheke, Friseur oder auch Seniorenveranstaltungen verlassen, so der CDU-Vorsitzende Michael Schneider. Der Bedarf, im Alter auch ohne eigenes Auto und angesichts eines nicht ausreichenden öffentlichen Nahverkehrs mobil zu sein, ja mobil sein zu müssen, ist zweifellos groß, ergänzt der Fraktionsvorsitzende Thomas Schaaf. Es sei daher auch Aufgabe der Kommune, sich unter dem Stichwort der Daseinsvorsorge diesen Bedarfen auch unter Berücksichtigung der veränderten dörflichen Strukturen — etwa fehlende Dorfläden — anzunehmen. Daher soll nun nach der erfolgreichen Einführung eines Jugendtaxis auch den Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit geboten werden, mit dem Seniorentaxi ihre Mobilitätsmöglichkeiten zu verbessern. Die CDU-Grafschaft begrüßt es ausdrücklich, dass der Jugend- und Seniorenbeirat der Gemeinde zuletzt hier initiativ geworden ist. Die CDU-Fraktion im Gemeinderat hat daher beantragt, die Einführung eines Seniorentaxis in der Gemeinde Grafschaft für die erste Sitzungsfolge Kultur- und Sozialausschuss, Hauptausschuss und Gemeinderat im Jahr 2013 auf die Tagesordnung zu setzen. Danach soll der Gemeinderat die Einführung eines Seniorentaxis in der Gemeinde Grafschaft anstreben. Zur Verbesserung der Mobilität und der Lebensqualität der Grafschafter Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem vollendeten 70. Lebensjahr soll die Einrichtung eines Seniorentaxis insbesondere für notwendige Fahrten, die eine angemessene Lebensführung sicher stellen (z.B. Arztbesuch, Physiotherapie, Apotheke, Friseur, Einkauf, Seniorenveranstaltungen etc.) erfolgen. Schwerbehinderte Menschen, mit einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent und einer gesundheitlich bedingten Einschränkung in der Mobilität sollen ebenfalls das Seniorentaxi nutzen können. Die Verwaltung wird gemäß der CDU-Initiative mit der Prüfung beauftragt, unter welchen formalen und organisatorischen Voraussetzungen die Einführung eines Seniorentaxis auf der Grafschaft möglich ist. Dabei sind mindestens folgende Aspekte zu berücksichtigen: Geltungsbereich der Regelung (Gemeinde/angrenzende Gebietskörperschaften), tägliche Angebotszeiten, Abgrenzungskriterien vom ÖPNV, Höhe des Zuschusses, Übernahme des Anmelde- und Abrechnungsverfahrens (Verwaltung/freier Träger) sowie weitere Umsetzungs-fragen. Die Ergebnisse der Prüfung sind später in den Ausschüssen zu beraten und dem Gemeinderat abschließend zur Beschlussfassung vorzulegen. Benötigte Haushaltsmittel sollen gegebenenfalls im Nachtragshaushalt 2013, ansonsten im Haushalt 2014, bereitgestellt werden.