Bürokratische Auflagen beeinträchtigen die Handlungsfähigkeit beim Fördern und Fordern — Wilhelm Josef Sebastian MdB (CDU) besucht ARGE in Mayen
Bei der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) des Landkreises Mayen-Koblenz informierte sich jetzt der CDU-Bundestagsabgeordnete Wilhelm Josef Sebastian über die konkrete Umsetzung der unter dem Schlagwort Hartz IV geläufigen Arbeitsmarktreformen. In der Mayener Geschäftsstelle begrüßte ARGE-Geschäftsführer Rolf Koch den Abgeordneten sowie den Kreisbeigeordneten Bernhard Mauel und die Maifelder Bürgermeisterin Anette Moesta, die beide als Mitglieder der Trägerversammlung mit diesen Fragen beschäftigt sind. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wird in Deutschland seit dem 01.01.2005 in drei verschiedenen Organisationsformen erledigt. Dabei gibt es von der Union damals noch gegen Rot-Grün durchgesetzt — 69 Optionskreise, die dies in kommunaler Trägerschaft erledigen. Die Regelform ist die so genannte ARGE, die in Kreisen und kreisfreien Städten jeweils gemeinsam von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen gebildet wird. Wenige Kommunen so in der Nachbarschaft der Kreis Ahrweiler sind bislang keine ARGE eingegangen, dort werden die Aufgaben in getrennter Trägerschaft wahrgenommen, die Arbeitsagentur übernimmt Arbeitslosengeld II und Vermittlung, die Kommunen die Kosten der Unterkunft. Die ARGE-Lösung, so wie im Kreis Mayen-Koblenz realisiert, wirft allerdings konkrete Probleme auf, die die inhaltliche Arbeit beschränken und behindern. Wie Sebastian in Mayen erfuhr, stehe die Arbeitsgemeinschaft inhaltlich sehr stark unter der Einflussnahme der Bundesagentur in Nürnberg. So würden ständig sehr umfangreiche Rundschreiben und neue Verfahrensvorschriften die Arbeitskraft in hohem Maße binden. Die fehlende Dienstherreneigenschaft der ARGE macht es der Geschäftsführung schwierig, inhaltliche und arbeitsrechtliche Belange der Mitarbeiter zu verknüpfen. Den von den Kommunen zur ARGE delegierten Mitarbeitern steht es offen, zur Gemeinde und Stadt zurückzukehren. Folge: durch diese Fluktuation in der ARGE gibt es bei der qualifizierten Aufgabenerledigung immer wieder Rückschläge und den Kommunen fehlt weitgehend der Arbeitsbereich Soziales, um diese Rückkehrer wieder effizient einzusetzen. Durch die Verlagerung der früheren Sozialhilfe zur ARGE wurde auch ein Teil der kommunalen Selbstverwaltung eingeschränkt, so stellte man seitens der CDU-Politiker im Gespräch fest. Die dezentrale und unbürokratische Betreuung der Menschen in der Kommune scheine nicht mehr so ohne weiteres möglich, dazu gehört auch die bis dahin schon weit entwickelte Missbrauchskontrolle bei der Sozialhilfe. Das von der Großen Koalition zuletzt verabschiedete Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende sieht immerhin vor, so betonte Wilhelm Josef Sebastian, dass Leistungsmissbrauch durch Verstärkung der Außendienste der ARGE´n verstärkt bekämpft werden soll. Ein Fortschritt, so der Bundestagsabgeordnete, aber noch nicht das Maß aller Dinge. Bestätigt sieht sich Wilhelm Josef Sebastian MdB in seiner Einschätzung durch die aktuellen ersten Ergebnisse der flächendeckenden Befragung aller Landkreise und aller Optionskommunen durch das im Rahmen der Evaluation der Aufgabenträgerschaft im SGB II vom Deutschen Landkreistag (DLT) beauftragten Internationalen Instituts für Staats- und Europawissenschaften (ISE). Alle antwortenden Optionskommunen würden heute wie damals optieren. Bei den ARGE‘n sind vergleichsweise nur 56 Prozent mit ihrer Entscheidung zufrieden. Die Möglichkeit zur Korrektur der Entscheidung würden die übrigen 44 Prozent der ARGE‘n ganz überwiegend für die Entscheidung zur Option nutzen, die verbliebenen 12 Prozent für eine getrennte Aufgabenwahrnehmung. An der Erhebung haben sich mit 235 über 71 Prozent der 330 befragten Kreise und kreisfreien Städte beteiligt. Interessant ist das zusammenfassende Ergebnis der ISE-Erhebung. Danach lässt sich festhalten, dass die Optionskommunen gegenüber den ARGE‘n größere Gestaltungsmöglichkeiten haben. Offensichtlich erreichen aus diesem Grund die optierenden Kommunen bessere Betreuungsrelationen, einen höheren Anteil an Eingliederungsvereinbarungen und eine höhere Mittelausschöpfung. Dem Optionsmodell liegt das Ziel der Union zugrunde, so der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete, mit Hilfe des Kreativitätspotenzials der Kommunen die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen strukturell zu verbessern. Der nunmehr offene Wettbewerb der Systeme zeigt, dass es richtig war, wenigstens 69 Landkreisen und kreisfreien Städten eine eigenständige Trägerschaft des Arbeitslosengelds II zuzugestehen.