Vierte Kindergartengruppe in Leimersdorf bleibt geöffnet — CDU-Vorsitzender der Grafschaft erhält Nachricht vom Landrat
Die vierte Gruppe im gemeindlichen Kindergarten Grafschaft-Leimersdorf bleibt auch im kommenden Kindergartenjahr geöffnet. Dies erfuhr jetzt der Grafschafter CDU-Vorsitzende und Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion im Jugendhilfeausschuss, Michael Schneider, von Landrat Dr. Jürgen Pföhler. Schneider hatte sich zuvor beim Kreis dafür eingesetzt, eine denkbare Schließung nicht vorzunehmen. Zum Hintergrund: wie überall im Kreis Ahrweiler sinken die Kinderzahlen in den Kindertagestätten teilweise dramatisch. Für Leimersdorf bedeutet dies, dass nach der Prognose des Kreises zum 01.08.2008 also zum Beginn des neuen Kindergartenjahres 57 Kinder die Einrichtung besuchen, im August 2008 waren es noch 74. Da pro Gruppe 15 bis 25 Kinder zulässig sind, könnten diese in drei Gruppen untergebracht werden. Der Kinderzahlen werden jedoch bis zum 01.07.2009 also bis zum Ende des Kindergartenjahres wieder auf 66 steigen, so dass vier Gruppen mit jeweils mindestens 15 Kindern erhalten werden können. Es macht Sinn, den Spielraum für einen Erhalt von vier Gruppen in diesem Fall zu nutzen, betont Michael Schneider, ich freue mich, dass auch das zuständige Kreisjugendamt den Sachverhalt genau so beurteilt. Dies kommt den Kindern zugute und auch dem Erhalt von Arbeitsplätzen für Erzieherinnen. Zum 01.08.2009 könne die vierte Leimersdorfer Gruppe entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Landes jedoch nicht mehr erhalten werden, da die Kinderzahlen dann von anfangs 49 nur auf 55 bis Mitte 2010 aufwachsen werden. Der Grafschafter Christdemokrat erhofft sich jedoch von den bevorstehenden Änderungen im Bereich der Kindertagesstätten neue Perspektiven für den Erhalt von Kindergartengruppen gerade im ländlichen Raum. Dazu gehören neben den zusätzlich fließenden Bundesmitteln für die Formen der Krippenbetreuung vor allem der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für 2jährige ab dem Jahr 2010 sowie die verschiedenen Formen der Altersmischung nach dem Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz, die auch kleinere Gruppengrößen zulassen. Michael Schneider bekräftigt abschließend, dass der entsprechende CDU-Antrag für den Gemeinderat zu Betreuungsangeboten in den Kinder¬tagesstätten in der Gemeinde, der demnächst zur Beratung ansteht, genau diese Strategie verfolge.