Lärm von Kindereinrichtungen ist zukünftig keine schädliche Umwelteinwirkung mehr — CDU-Grafschaft begrüßt Gesetzesänderungen — Planungsvorhaben zugunsten von dorfnahen Bolzplätzen werden einfacher
Die CDU-Grafschaft begrüßt die anstehende Gesetzesänderung des Lärmschutzrechts. Der von CDU/CSU und FDP in Berlin vorgelegte Gesetzentwurf zum Kinderlärm ist ein sinnvoller und zielführender Schritt zu mehr Kinderfreundlichkeit, so der Grafschafter CDU-Vorsitzende Michael Schneider. Mit den neuen Regelungen können die Konflikte vor Ort entschärft werden. Solche Probleme waren in der Grafschaft in den letzten Jahren oft Thema bei Planvorhaben, zuletzt beim Bebauungsplan zur Anlage des Bolzplatzes in Karweiler. Man musste bestimmte Abstände zur Bebauung beachten und teilweise sogar Lärmschutzwälle planen, um diese Anlagen im Dorf hinzubekommen. Auch das Ziel des CDU-Ortsvorsteherkandidaten von Bengen, Rainer Kratz, einen dorfnahen Bolzplatz für die jüngeren Kinder umzusetzen, ist vor diesem Hintergrund einfacher zu realisieren. Mit der Fortentwicklung des Lärmschutzrechts wird sichergestellt, dass Lärm von Kindereinrichtungen wie Kindertagesstätten in der Regel nicht als schädliche Umwelteinwirkung gilt. Ziel der Gesetzesinitiative ist eine ausgewogene Regelung, die auf der einen Seite den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen erleichtert, auf der anderen Seite die Interessen der Ruhesuchenden berücksichtigt. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein erster Schritt dazu. In einem zweiten Schritt wird noch im Laufe des Jahres 2011 im Rahmen der Bauplanungsrechtnovelle der Bau von Kitas in reinen Wohngebieten grundsätzlich zugelassen werden. Hintergrund: Auslöser der Initiative waren mehrere erfolgreiche Klagen in der jüngeren Vergangenheit gegen Kindergärten und Bolzplätze. Grund der Konflikte ist regelmäßig der durch Kinder und Jugendliche beim Spielen entstehende Geräuschpegel. Bisher wurden die Geräusche, die durch spielende Kinder entstehen, rechtlich oftmals als schädliche Umwelteinwirkung behandelt, also genau so wie Geräusche von Maschinen oder Bau- und Verkehrslärm. Zudem ist die Errichtung von Kindergärten in reinen Wohngebieten bisher grundsätzlich untersagt.